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Stiftung Grundwasser

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22. Mai 2008 gründet und betreut die Fachsektion Hydrogeologie die Stiftung „Grundwasser“ als rechtlich unselbstständige Stiftung. Zweck der Stiftung ist die mittel- und langfristige Förderung von Aufgaben und Projekten, die sich der Erforschung und Nutzanwendung des Grundwassers widmen. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

Auszug aus der Satzung:

§ 3 – Stiftung Grundwasser

  1. Der FH-DGGV e.V. unterhält und betreut die Stiftung Grundwasser als rechtlich unselbstständige Stiftung.
  2. Zweck der Stiftung ist insbesondere die mittel- und langfristige Förderung von Aufgaben und Projekten, die zu den Zielen des FH-DGGV e.V. gemäß § 2 zählen. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  3. Die Stiftung wurde mit einem Anfangskapital von € 30.000,- von der Fachsektion Hydrogeologie ausgestattet und ist auf zukünftige Zustiftungen durch Dritte ausgerichtet. Im Interesse der langfristigen Wirkungsmöglichkeit der Stiftung ist ihr Vermögen durch geeignete Maßnahmen in ihrem Wert zu erhalten. Das Vermögen der Stiftung ist getrennt und gekennzeichnet als solches der Stiftung Grundwasser zu halten und zu verwalten.
  4. Die Geschäftsführung und Vertretung obliegen dem Vorstand des FH-DGGV e.V. gemäß § 9.

 

Spendenkonto:

Kontoinhaber: Fachsektion Hydrogeologie e.V. in dem DGGV e.V., Treuhandkonto Stiftung Grundwasser
Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG
IBAN: DE42 5479 0000 0001 4648 17
BIC: GENODE61SPE